Geländer sind sowohl im Innen- als auch im Außenbereich nicht nur ein Element zur Unfallverhütung, sondern können auch durch ihr ganz individuelles Design den Gesamteindruck eines Gebäudes erheblich beeinflussen. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass alle Treppen mit mehr als 3 Stufen über ein angemessenes Geländer verfügen müssen und auch für die Maße gibt es entsprechende Vorschriften.
Die optische Gestaltung eines Geländers jedoch, sei es ein Treppengeländer, ein Balkongeländer oder auch nur ein Handlauf, ist allerdings sehr variabel und kann den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden entsprechend angefertigt und montiert werden. Insbesondere durch die freie Form- und Farbwahl eines Geländers können Treppen und Balkone zu einem echten Blickfang werden.